Nachweis politischer Intention der Heimunterbringung soll entfallen
Bislang müssen solche DDR-Heimkinder nachweisen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis könnten sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Im Ergebnis hätten die Betroffenen weder Anspruch auf Kapitalentschädigung noch auf Opferente. Dies wiege umso schwerer, als der erforderliche Nachweis nicht der Lebenswirklichkeit der DDR entspreche. Denn die politische Verfolgung von Eltern betraf notwendigerweise immer die gesamte Familie, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde. Es widerspreche deshalb dem Zweck der strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen.
Weiteres Verfahren
Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.