KWK-Neuanlagen von Befreiung ausgenommen
Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember 2017 durch eine neue beihilferechtliche Genehmigung verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 01.01.2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.
Finanzielle Belastung für Betreiber
Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, erklären die Länder. Die Bundesregierung solle ihre Gespräche mit der Kommission deshalb zügig fortsetzen, um Brüssel zum Umdenken zu bewegen und so den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit und wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten.
Länder fordern Änderung des KWK-Gesetzes
Darüber hinaus hält der Bundesrat eine zügige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des KWK-Gesetzes für erforderlich. Dies sei Voraussetzung, um die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale durch KWK kostengünstig nutzen und den Industriestandort Deutschland sichern zu können.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.