Bundesrat möchte Rechtssicherheit für KWK-Neuanlagen

Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle Neuregelung der EEG-Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen) ein, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen worden sind. In einer am 02.03.2018 beschlossenen Entschließung (BR-Drs. 23/18) spricht er sich nachdrücklich dafür aus, dass die Anlagen weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden und Beihilfen erhalten. Im Sinne des Vertrauensschutzes müsse die entsprechende Regelung rückwirkend zum 01.01.2018 greifen.

KWK-Neuanlagen von Befreiung ausgenommen

Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember 2017 durch eine neue beihilferechtliche Genehmigung verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 01.01.2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.

Finanzielle Belastung für Betreiber

Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, erklären die Länder. Die Bundesregierung solle ihre Gespräche mit der Kommission deshalb zügig fortsetzen, um Brüssel zum Umdenken zu bewegen und so den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit und wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten.

Länder fordern Änderung des KWK-Gesetzes

Darüber hinaus hält der Bundesrat eine zügige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des KWK-Gesetzes für erforderlich. Dies sei Voraussetzung, um die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale durch KWK kostengünstig nutzen und den Industriestandort Deutschland sichern zu können.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.

Redaktion beck-aktuell, 5. März 2018.

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