Bundesrat möchte Geburtshilfe stärken

Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe ein. Mit einer am 29.11.2019 gefassten Entschließung (BR-Drs. 544/19 (B)) fordert er die Bundesregierung auf, die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung durch ein Geburtshilfestärkungsgesetz zu verbessern.

Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen gefordert

Nach Ansicht der Länder muss sich insbesondere die Finanzierung der Hebammenversorgung verbessern. Sie möchten, dass die in der Pflege geplante Refinanzierung von Stellen auch bei Hebammen im Kreißsaal Anwendung findet. Gleiches gelte für die beabsichtigte Einführung von Pflegebudgets. Außerdem sprechen die Länder sich dafür aus, Hebammen in die für die Pflege geplante Tarifsteigerung einzubinden. Auch beim Personalschlüssel sehen sie Verbesserungsbedarf, um die Arbeitsbedingungen für Hebammen wieder attraktiver zu machen.

Hintergrund: Aktuell zu wenige Hebammen

Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Hebammenversorgung: Trotz steigender Geburtenzahlen seien in der Vergangenheit vermehrt Geburtshilfen geschlossen worden. Fast jedes zweite Krankenhaus habe Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Außerdem gebe es zu wenige Hebammen-Planstellen. Infolgedessen würden immer mehr Gebärende zeitgleich von einer einzelnen Hebamme betreut. Eine noch weitere Reduzierung der klinischen Geburtshilfe gefährde die flächendeckende Versorgung, warnen die Länder.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019.

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