Finanzierung der Angleichung steht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beendet die Auseinandersetzung der großen Koalition über die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau. Danach soll die Rentenversicherung in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten übernehmen. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher aus.
Ab 2025 einheitliche Rentenberechnung in ganz Deutschland
Nach den Plänen der Bundesregierung berechnet sich die Rente ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich. Bis dahin solle der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen werden: Im ersten Schritt ab dem 01.07.2018 auf 95,8% des Westwertes, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7%. Zum 01.07.2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100% des Rentenwertes West.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung bringt sie diese dann in den Bundestag ein. Nachdem dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder abschließend über das Vorhaben.