Es besteht noch Verbesserungsbedarf
Noch Klärungsbedarf sehen die Länder vor allem bei der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von Förderdarlehen. So forderten sie unter anderem, Personen, die solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung auszunehmen. Wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien sie in der Regel besonders schutzbedürftig.
Mehr Mitbestimmung für die Länder
Darüber hinaus könnten die Amortisationsanforderungen von Darlehen nach Ansicht des Bundesrates verbraucherfreundlicher sein. Auch die Rechtssicherheit der Kreditvergabe hält die Länderkammer für verbesserungswürdig. Darüber hinaus forderten die Länder mehr Mitbestimmung. Schließlich hätten sie einen sehr guten Überblick über die jeweiligen Immobilienmärkte. Verordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen werden, bedürften deshalb auch der Zustimmung des Bundesrates.
Erleichterungen bei der Kreditvergabe
Die seit 01.03.2016 geltende EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte die Kreditvergabe für bestimmte Personengruppen verschärft und war deshalb auf Kritik gestoßen. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf solle mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen, enthalte Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau und sehe die Einführung von Immobilienverzehrkrediten vor. Dabei handele es sich um Kredite, die der Alterssicherung dienen.
Länderinitiative bereits 2016 in den Bundesrat eingebracht
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf werde derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.