Bundesrat: Mindestalter für Moped-Führerschein künftig Ländersache

Die Bundesländer können künftig selbst darüber entscheiden, ob sie das Mindestalter für den Moped-Führerschein herabsetzen. Der Bundesrat billigte am 29.11.2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 562/19).

Länder dürfen Rechtsverordnungen erlassen

Bislang gilt bundesweit ein Mindestalter von 16 Jahren. Nur im Rahmen eines befristeten Modellprojekts durften die östlichen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in ihren jeweiligen Gebieten die Altersgrenze für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h auf 15 Jahre herabsetzen. Das Gesetz ermächtigt nun alle 16 Landesregierungen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen. Eine bundesweite Regelung ist damit obsolet.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019.

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