Marode Schulen können künftig schneller saniert werden. Der Bundesrat hat am 10.03.2017 den Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 gebilligt, den der Bundestag am 16.02.2017 verabschiedet hatte. Er dient dazu, den sogenannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds nachträglich um weitere 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt sieben Milliarden Euro aufzustocken. Mit dem Geld können die Länder finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Bildungseinrichtungen unterstützen.
Rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.01.2016
Das Sondervermögen des Bundes war 2015 mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet worden, schreibt der Informationsdienst der Länderkammer. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Zusage aus Bund-Länder-Finanzverhandlungen eingehalten
Mit den zusätzlichen Bildungsinvestitionen komme die Bundesregierung ihrer Zusage nach, finanzschwache Kommunen verstärkt zu unterstützen. Dies sei ein Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen im Oktober 2016 gewesen.
Dennoch keine Kreditneuaufnahme
Trotz dieser Mehrausgaben nehme der Bund keine neuen Kredite auf. Die zusätzlichen Investitionen würden über Gelder finanziert, die aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus bei den Krediten des Bundes freiwerden, erläutert der Bundesrat.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (BR-Drs. 134/17) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
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