Bundesrat macht Weg für Steuerentlastungen für E-Dienstwagen und Jobtickets frei

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November 2018 beschlossen hatte. Unter anderem kommt eine Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets. Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im Online-Handel haften Betreiber von Internet-Marktplätzen zukünftig für nicht entrichtete Umsatzsteuer.

Internet-Marktplätze haften für Händler

Um den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen, haften Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – zum Beispiel Amazon oder Ebay – künftig für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regeln.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit 1% des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5%. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Steuerfreies Jobticket für Pendler

Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, wie der Bundestag entschieden hat.

Zahlreiche weitere Änderungen in Steuergesetzen

Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetzen, unter anderem zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.