Bundesrat macht Weg für mehr Videoüberwachung frei

Der Bundesrat hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz von Videoüberwachung auszuweiten. In seiner Stellungnahme (BR-Drs. 791/16 (B)) zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 791/16) sprach er sich allerdings am 10.02.2017 dafür aus, zu prüfen, ob mit der Ausweitung der Videoüberwachung durch Private eine verstärkte Überwachung durch die Aufsichtsbehörden einhergehen sollte.

Videoüberwachung soll Sicherheit in Deutschland erhöhen

Um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen, beabsichtigt die Bundesregierung, die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen wie Sportplätzen und Einkaufszentren sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs zu erleichtern. Zwar soll es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Künftig müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für beziehungsweise gegen die Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Bundesregierung muss nun Gegenäußerung verfassen

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf bereits am 27.01.2017 in erster Lesung beraten und ihn in seine Fachausschüsse überwiesen. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2017.

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