Bundesrat macht Weg frei für Sicherheitsbranchen-Register

Daten von Bewachungsunternehmen und deren Personal sollen ab Mitte 2019 in einem zentralen, elektronischen Register gespeichert werden. Der Bundesrat billigte am 23.11.2018 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 531/18, BR-Drs. 531/18 (B)). Dieser hatte während seiner Beratungen zahlreiche Änderungsvorschläge aus dem Bundesrat aufgegriffen.

Zuverlässigkeitsprüfung für Wachpersonal

Über das neue Register sollen zu Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben wie Wachpersonen in Flüchtlingsunterkünften Regelabfragen bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Diese sind künftig für die Zuverlässigkeitsprüfung dieser Personen vorgeschrieben. Das neue Register startet zum 01.06.2019.

Sachkundenachweis

Das Register enthält auch Informationen zu den IHK-Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten, zum Beispiel einen Sachkundenachweis. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt das Register. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung wird das Bundeswirtschaftsministerium später durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

Klare Begriffsdefinition

Darüber hinaus definiert das Gesetz, wer zum Wachpersonal gehört und wer für die Zuverlässigkeitsprüfungen zuständig ist. Hierdurch soll es Mehrfachprüfungen entgegenwirken, die bislang stattgefunden haben, und zur Kosteneinsparung beitragen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.

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