Bundesrat macht Weg frei für höhere Anwaltsgebühren
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Der Bundesrat hat am 18.12.2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt. Damit können in Kürze Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen. Die Anwaltschaft zeigt sich über die erste Anpassung seit mehr als sieben Jahren erleichtert. Die Änderungen sollen zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Strukturelle und lineare Erhöhung

Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent.

Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung

Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um zehn Prozent. Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werden an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

Anwaltschaft erleichtert

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zeigen sich in einer gemeinsamen Presseerklärung erleichtert über das "positive Ende eines langen und steinigen Wegs". Der Bundestag hatte die RVG-Anpassung im November einstimmig  beschlossen – anders als zuvor befürchtet, nachdem es mit der Forderung des Finanz­aus­schusses des Bundesrates nach einer Verschiebung auf 2023 noch ein überra­schendes Störfeuer gegeben hatte. Die Anwaltschaft habe eine Anpassung nach mehr als sieben Jahren "bitter nötig", resümiert DAV-Präsidentin Edith Kindermann. BRAK-Präsident Ulrich Wessels betont, dass die Angleichung gerade in der Corona-Krise, von der die Anwaltschaft deutlich betroffen sei, mehr erforderlich sei denn je. Die Anwaltschaft sichere den Zugang zum Recht. Das müsse sie sich aber auch leisten können.

DAV und BRAK fordern Anpassung in jeder Legislaturperiode

Eine gesetzliche Gebührenordnung verpflichte den Gesetzgeber auch Sorge zu tragen, dass die an sie gebundenen Berufsangehörigen nicht von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt werden. Die Politik sei daher gefordert, eine Anpassung der gesetzlich geregelten Rechtsanwaltsvergütung in jeder Legislaturperiode vorzunehmen. DAV und BRAK wollen sich mit vereinten Kräften für diese regelmäßige Anpassung einsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2020.