Bundesrat macht Druck: Gaffer härter bestrafen

Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, sollte nach Ansicht des Bundesrates bestraft werden. Bereits 2016 hatte er hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgegriffen hatte, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BR-Drs. 41/18 (B)). Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einer am 17.05.2019 beschlossenen Entschließung (BR-Drs. 142/19 (B)) versuchen die Länder nun, Bewegung in die Sache zu bringen. 

Bundestag soll sich unverzüglich mit Gesetzentwurf befassen

Darin fordern sie den Bundestag ausdrücklich auf, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen. An die Bundesregierung richtet sich der Appell, das Gesetzgebungsvorhaben zu unterstützen und damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gerecht zu werden: Die Strafbarkeitslücken des § 201a StGB bei Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen ist zu schließen, heißt es dort.

Bundesregierung ist eigentlich dafür

Die Bundesregierung hatte im April 2018 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

Bundestag und Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun Bundestag und Bundesregierung zugeleitet, die entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019.