Wohnkosten: Mindestens 300 Euro fest und mehr Förderung durch Bafög-Wohngeld
Nach einem Gesetzesantrag hätten BAfög-Empfänger mehr Unterstützung bei den Wohnkosten zugesprochen werden sollen. Bei der Plenarabstimmung habe die Vorlage jedoch keine Mehrheit erhalten. Der Antrag habe vorgesehen, Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, künftig monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung zu zahlen. Das wären 50 Euro mehr als bislang gesetzlich vorgesehen. In den Fällen, in denen 300 Euro nicht kostendeckend sind, hätte sich der Bedarf nach dem Gesetzantrag um bis zu 100 Euro monatlich erhöhen können. Für zusätzliche Heizkosten sollten monatlich 50 Euro geltend gemacht werden können.
Erheblicher Anstieg der Wohnkosten
Zur Begründung verwiesen die Initiatoren auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten allein lebende BAföG-Empfänger keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen.
Antrag zur Ausbildungsförderung erhält auch keine Mehrheit
Ziel der Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen zur Verbesserung der Ausbildungsförderung sei eine zügige Befassung von Bund und Ländern mit den bestehenden Problemen im Ausbildungsförderungsrecht gewesen, um die Situation von Studierenden aber auch Schülern aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten zu verbessern.
Erhöhung des Grundbedarfs und Anpassung der Zuschüsse
Studien belegten, dass ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden abnehme. Aufgrund der bundesweit gestiegenen Mietkosten sei vor allem ihre Wohnsituation immer schwieriger. Für erforderlich hielten die Antragsteller deshalb insbesondere eine Erhöhung des Grundbedarfs, der Wohnbedarfsanteile bzw. Wohnbedarfssätze für Schüler bzw. Studierende sowie der Freibeträge und Sozialpauschalen. Außerdem müssten die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden. Vor allem Schüler sowie Studierende, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif versichert seien, bräuchten mehr Unterstützung.
Aufhebung der Altersgrenze
Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien hatten sich die Initiatoren weiter dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob die im BAföG geltende Altersgrenze aufgehoben oder angepasst werden könne.