Online-Netzwerke werden zu einem härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet verpflichtet. Der Bundesrat ließ am 07.07.2017 das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz passieren. Es sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Die Netzwerke sollen Beschwerden auch an eine neu zu schaffende Stelle abgeben können. Bei systematischen Verstößen gegen die Löschvorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
Ansprechpartner in Deutschland
Auch sollen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können und der binnen 48 Stunden reagieren soll.
Kritiker warnen vor Einschränkung der Meinungsfreiheit
Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internet-Branche warnen davor, dass damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten.
EU setzt weiter auf Kooperation mit Unternehmen
Die EU setzt im Umgang mit Hass und Hetze im Internet auf internationaler Ebene vorerst weiter auf die Kooperation sozialer Netzwerke. Erst wenn das scheitere, könnten europäische Vorgaben in Frage kommen, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova am 07.07.2017 im estnischen Tallinn am Rande eines Treffens der EU-Justizminister. "Deshalb ist es ziemlich wichtig, jetzt auf Deutschland zu schauen und wie das dort klappt."
Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf des Gesetzes (BT-Drs. 18/12356) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Guggenberger, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - schön gedacht, schlecht gemacht,
ZRP 2017, 98
Spindler/Gerald, Der Regierungsentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz - europarechtswidrig?, ZUM 2017, 473
Koreng, Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: Neue Wege im Kampf gegen "Hate Speech"?, GRUR-Prax 2017, 203
Eifert, Rechenschaftspflichten für soziale Netzwerke und Suchmaschinen, NJW 2017, 1450
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