Umfangreicher Änderungsbedarf
Neben der grundsätzlichen Kritik zeigen die Länder umfangreichen Änderungsbedarf am geplanten Verpackungsgesetz auf. So forderten sie, dass sich künftig die Pfandpflicht nicht mehr an Größe und Inhalt der Getränkeverpackungen orientiert, sondern an der Art des Verpackungsmaterials. Die bisherige Regelung führe zu Verwirrung bei den Verbrauchern und habe zudem den Herstellern vielfältige Ausweichmanöver ermöglicht.
Deutliche und eindeutige Kennzeichnung auf der Verpackung gefordert
Zur Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrweg forderte der Bundesrat eine deutliche Kennzeichnung direkt auf der Verpackung selbst – die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschilderung an den Ladenregalen kritisierte er als nicht ausreichend. Verbraucher müssten in die Lage versetzt werden, aufgrund einer klaren und eindeutigen Kennzeichnung eine bewusste Entscheidung zwischen Ein- und Mehrwegpackungen zu treffen. Verbesserungsbedarf sieht der Bundesrat zudem auch an der geplanten zentralen Stelle für ein Verpackungsregister und bei den Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den dualen Systemen.
Ziel: Höhere Quoten für das duale System
Ziel des vorgelegten Regierungsentwurfs sei es, Verpackungen aus Glas, Papier, Metallen und Kunststoff verstärkt zu recyceln und dadurch Abfälle effektiver zu vermeiden. Dafür müssten die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Die Quote für Kunststoffverpackungen solle bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen, die Quote bei Metallen, Papier und Glas bis 2022 auf 90 Prozent. Vorgesehen sei auch, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollten sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.
Förderung der Wertstofftonne
Außerdem möchte die Bundesregierung die Einführung der Wertstofftonne fördern, um noch mehr verwertbare Abfälle zu generieren. Geplant sei, dass die Neuregelungen zum 01.01.2019 in Kraft treten.