Bundesrat kritisiert europäischen Vorstoß zur Erhebung von Ausbildungsdaten

Der Bundesrat sieht den Vorstoß der europäischen Kommission äußerst kritisch, Daten zum beruflichen Werdegang von Absolventen einer Hochschul- oder Berufsausbildung über umfassende Nachverfolgungssysteme besser verfügbar zu machen (BR-Drs. 432/17). Nach Ansicht der Länder gibt es für die Harmonisierung dieser Systeme auf europäischer Ebene keine Rechtsgrundlage. In ihrer Stellungnahme vom 22.09.2017 bezweifeln die Länder außerdem die Machbarkeit des Vorhabens und verweisen auf den erheblichen zusätzlichen Aufwand, der mit der Errichtung beziehungsweise dem Aufbau solcher Systeme verbunden sei (BR-Drs. 432/17 (B)). Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Hochschulen litten bereits jetzt unter der wachsenden Verwaltungslast.

Bundesrat bevorzugt Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Für kaum zu realisieren halten sie auch den Aspekt der erforderlichen Vergleichbarkeit der Daten. In Deutschland brächte bereits der Vergleich bildungsstatistischer Daten der einzelnen Länder beachtliche Herausforderungen mit sich. Der Bundesrat plädiert deshalb dafür, dass sich die EU bei den Werdegang-Nachverfolgungssystemen auf die Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches sowie der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beschränkt. Er übersendet seine Stellungnahme direkt nach Brüssel.

Kommission will Gründen für Arbeitslosigkeit junger Menschen nachspüren

Die Kommission verspricht sich von den sogenannten Werdegang-Nachverfolgungssystemen, den Gründen für die Arbeitslosigkeit junger Menschen verstärkt auf den Grund gehen zu können, um so bessere Lösungsansätze für die Verbesserung der Beschäftigungsquote zu finden. Das Wissen darüber, was junge Menschen nach ihrem Abschluss machten, sei unerlässlich, um die Gründe für die Arbeitslosigkeit bestimmter Regionen oder auch in bestimmten Fachrichtungen zu verstehen, heißt es in dem Vorschlag. Zwar gebe es in einigen Mitgliedstaaten bereits entsprechende Datenerhebungen. In vielen Teilen der EU fehle es jedoch an belastbaren Daten. Zudem fände unter denjenigen Ländern, die solche Nachfolgesysteme bereits entwickelten, kein Austausch statt und die vorhandenen Daten seien nicht vergleichbar.

Umfassende Werdegang-Nachverfolgungssysteme vorgeschlagen

Konkret schlägt die Kommission deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2020 Werdegang-Nachverfolgungssysteme errichten, die relevante Bildungs-, Steuer- und Sozialversicherungsdaten enthalten. Hierzu sollen beispielsweise das Studienfach, die erhaltenen Leistungspunkte und der Beschäftigungsstatus gehören. Erforderlich seien zudem Längsschnitterhebungen zu Absolventen, also Datenerhebungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Die Nachverfolgungssysteme müssten es darüber hinaus den Behörden ermöglichen, anonymisierte Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2017.

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