Der Bundesrat möchte, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Daher hat er am 14.02.2020 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und der Höhe der Freiheitsstrafe.
Bundesrat: Derzeitige Regelung gefährdet Minderjährige
Nach Ansicht der Länder ermögliche die derzeitige Fristenregelung, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung dürfe nicht hingenommen werden. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg (BR-Drs. 645/19) finden Sie auf der Internetseite des Bundesrats.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Baden-Württemberg für Gesetzesänderung: Sexualstraftaten sollen im Führungszeugnis bleiben, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.12.2019, becklink 2014927