Bundesrat: Keine Stellungnahme zur geplanten Entlastung für schadstoffarme Autos

Bei den Beratungen des Bundesrates am 10.03.2017 über die von der Bundesregierung beabsichtigte steuerliche Entlastung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge ist keine Stellungnahme zustande gekommen. Der Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut. Hierzu hatten sich die Länder kritisch geäußert. Das Gesetz wird parallel im Bundestag beraten.

Halter von Fahrzeugen mit Euro-6-Norm sollen besonders begünstigt werden

Mit der Steuerreduzierung will die Bundesregierung deutschen Autofahrern entgegenkommen, die durch die Einführung der Pkw-Maut belastet werden. Dabei sollen Halter von Autos, die die Euro-6-Norm erfüllen, sogar etwas mehr Steuerentlastung bekommen, als sie Maut zahlen. Damit will die Bundesregierung einen ökologischen Anreiz für sehr saubere Autos setzen. Aufgrund der geplanten Entlastung rechnet sie mit steuerlichen Mindereinnahmen von jährlich rund 100 Millionen Euro. Die Euro-6-Norm legt die Grenzwerte der Abgase für Neuwagen fest. Dieselfahrzeuge dürfen seit September 2015 nur 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Für Benziner liegt der Grenzwert bei 60 mg/km.

Parallele Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag

Da die Bundesregierung das Vorhaben noch bis zur Wahl abschließen möchte, hat sie den Gesetzentwurf parallel auch beim Bundestag eingebracht. Dort wurde er ebenfalls am 10.03.2017 in erster Lesung beraten. Wann die zweite und dritte Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.