Die roten Blinklichter von Windenergieanlagen dürfen nachts künftig nur noch blinken, um eine Kollision mit einem Luftfahrzeug zu verhindern. Der Bundesrat hat am 14.02.2020 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen der Bundesregierung (BR-Drs. 15/20) mit geringfügigen Änderungen zugestimmt (BR-Drs. 15/20 (B)). Danach dürfen die Lichter nur noch blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Die Einschränkung soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ausbau der Windenergie erhöhen.
Neue Technik zugelassen
Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden zugleich die technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung überarbeitet. Hierzu gehört auch, dass die Nachtkennzeichnung künftig durch Transpondersignale aktiviert werden darf, die von Luftfahrzeugen ausgesendet und von den Windenergieanlagen empfangen werden. Bislang sind nur radarbasierte Systeme zugelassen.
Internationale Standards umgesetzt
Außerdem setzt die Novelle neue Standards und Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen um. Die Verwaltungsvorschrift soll einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2020.
Zum Thema im Internet
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Kennzeichnung von Lufthindernissen (BR-Drs.
15/20) und den Beschluss des Bundesrates hierzu (BR-Drs.
15/20 (B)) finden Sie als pdf-Dateien auf den Seiten der Länderkammer.
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Bundesrat will Energiewende weiter voranbringen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.11.2018, becklink 2011575