Bundesrat hat keine Einwände gegen Zweiten Nachtragshaushalt

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt, den das Bundeskabinett am 17.06.2020 verabschiedet hatte. In einer Sondersitzung am 29.06.2020 stimmten die Länder den Finanzplänen des Bundes zu, mit denen coronabedingte Mehrbelastungen durch das sogenannte Konjunktur- und Zukunftspaket finanziert werden sollen.

509,3 Milliarden Gesamtausgaben

Schon im März 2020 hatte der Bundesrat in zwei Sondersitzungen einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Milliarden Euro beraten und gebilligt. Zusammen mit dem geplanten zweiten Nachtrag sieht der Bundeshaushalt 2020 dann Gesamtausgaben von 509,3 Milliarden Euro vor. Die Ausgaben für Investitionen steigen auf 71,8 Milliarden Euro. Zur Finanzierung wird Deutschland in diesem Jahr Kredite in Höhe von 218,5 Milliarden Euro aufnehmen.

Fristverkürzte Behandlung

Der Bundesrat hatte sich auf Wunsch der Bundesregierung bereiterklärt, den Entwurf des Bundeshaushalts nur wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluss in verkürzter Frist zu beraten, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die positive Stellungnahme des Bundesrates wird nun kurzfristig dem Bundestag übermittelt, der voraussichtlich am 02.07.2020 in erster und zweiter Lesung über das Vorhaben berät. Am 03.07.2020 könnte der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Juni 2020.

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