Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, die Fußfessel bei der Überwachung extremistischer Straftäter verstärkt einzusetzen. Die Länder haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 125/17) am 10.03.2017 beraten. Danach soll die Anordnung der Fußfessel bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich sein. Ausreichend ist dann eine zweijährige Haftstrafe. Derzeit kann diese Überwachungsmethode nur nach einer dreijährigen Haftstrafe angeordnet werden.
Reaktion auf Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt
Das Vorhaben sei Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) vom 10.01.2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.
Weiteres Verfahren
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 17.02.2017 in erster Lesung beraten. Wann die zweite und dritte Lesung des Bundestages stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.
Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (BR-Drs. 125/17) sowie die entsprechende Ausschussempfehlung (BR-Drs. 125/1/17) finden Sie als pdf-Dokumente auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Müller-Neuhof, Innere Sicherheit als Sammelbegriff, DRiZ 2016, 290
Aus dem Nachrichtenarchiv
Maas: Fußfessel für Gefährder darf kein Tabu sein, Meldung vom 09.01.2017,
becklink 2005416
Koalition einig über weite Teile des neuen Sicherheitspakets, Meldung vom 11.11.2016, becklink 2004900