Bundesrat hat keine Einwände gegen elektronische Fußfessel für Extremisten

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, die Fußfessel bei der Überwachung extremistischer Straftäter verstärkt einzusetzen. Die Länder haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 125/17) am 10.03.2017 beraten. Danach soll die Anordnung der Fußfessel bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich sein. Ausreichend ist dann eine zweijährige Haftstrafe. Derzeit kann diese Überwachungsmethode nur nach einer dreijährigen Haftstrafe angeordnet werden.

Reaktion auf Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt

Das Vorhaben sei Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) vom 10.01.2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.

Weiteres Verfahren

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 17.02.2017 in erster Lesung beraten. Wann die zweite und dritte Lesung des Bundestages stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.

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