Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den vom Bundeskabinett am 23.03.2020 beschlossenen Nachtragshaushalt, über den die Kosten der Corona-Krise bewältigt werden sollen. Dies teilte die Länderkammer am 25.03.2020 nach einer Sondersitzung mit. Um die geplanten Hilfspakete für Unternehmen, Krankenhäuser und Arbeitnehmer zu finanzieren, will die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Zugleich geht sie davon aus, in 2020 rund 33,5 Milliarden Euro weniger an Steuern einzunehmen. Zur Finanzierung dieser Belastung berechtigt der Gesetzentwurf die Bundesregierung, Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufzunehmen.
Schuldenbremse wird überschritten
Das bedeutet ein Überschreiten der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse. Laut Grundgesetz ist das nur im Fall einer Notsituation zulässig, die der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen muss.
Verfahren im Schnelldurchgang
Wie der Bundesrat mitteilte, wird seine Stellungnahme nun unmittelbar dem Bundestag zugeleitet, der den Nachtragshaushalt noch am 25.03.2020 in zweiter und dritter Lesung verabschieden soll. Damit die geplanten Unterstützungsmaßnahmen so schnell wie möglich greifen, soll der Nachtragshaushalt bereits in der Sondersitzung des Bundesrates am 27.03.2020 zum Abschluss gebracht werden. Art. 110 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 95 der Geschäftsordnung des Bundestags schreiben vor, dass der Bundesrat auch in Eilfällen noch vor dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Daher war die zweimalige Befassung der Länderkammer nötig.
Redaktion beck-aktuell, 25. März 2020.
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Trute, Pandemien als potentiell globale Katastrophe, GSZ 2018, 125
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