Der Bundesrat hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe auch bei solchen Taten zuzulassen, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben. Die Öffnung des Fahrverbots als allgemeine Nebenstrafe soll es den Strafgerichten ermöglichen, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.
Anliegen der Länder aufgegriffen
Die Bundesregierung hat mit ihrem Vorhaben verschiedene Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens aufgegriffen, die diese in der Vergangenheit mit eigenen Bundesratsinitiativen oder Stellungnahmen zu früheren Gesetzgebungsverfahren geäußert hatten. Sie setzt zudem die Empfehlungen einer vom Bundesjustizministerium einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens um. Dazu gehört die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit und die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme bei Straßenverkehrsdelikten. Änderungen sind auch beim Umgang mit drogenabhängigen Mehrfachtätern und bei der Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie bei bestimmten Straftatbeständen im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.
Lediglich kleinere Änderungen vorgeschlagen
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf schlägt der Bundesrat lediglich kleinere Änderungen vor, um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten. Außerdem regt er eine Klarstellung beim geplanten Wegfall des Richtervorbehalts zur Blutprobenentnahme an. Mit den Vorschlägen wird sich nun die Bundesregierung befassen, anschließend der Deutsche Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, wird die Länderkammer abschließend darüber beraten.
Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 792/16) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates. Gleiches gilt für den Beschluss des Bundesrates hierzu (BR-Drs. 792/16 (B)).
Aus der Datenbank beck-online
Empfehlungen der Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstags 2017, NZV 2017, 76
Berwanger, Umstrittene Ausweitung des strafrechtlichen Fahrverbots, ZRP 2017, 26
Bode, Das Fahrverbot als allgemeine Nebenstrafe, NZV 2017, 1
Lempp, Die Angst des Straftäters vor dem Fahrverbot, SVR 2017, 20
Janker, Das Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität? – oder: Die Suche nach einer (weiteren) schuldangemessenen und präventiv wirkenden Sanktion, DAR 2017, 8
Aus dem Nachrichtenarchiv
DAV gegen Fahrverbot als Nebenstrafe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.12.2016, becklink 2005351
Kabinett beschließt Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe bei allen Straftaten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.12.2016, becklink 2005322
DAV schlägt in Stellungnahme Anpassungen der geplanten Strafrechtsänderungen vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.08.2016, becklink 2004180
Richterbund für Blutprobe ohne richterliche Anordnung, aber gegen Fahrverbot als Nebenstrafe, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.08.2016, becklink 2004116
Führerschein weg statt Geldstrafe: Gesetzentwurf noch 2016, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.08.2016, becklink 2004068