Bundesrat gibt grünes Licht für Reform des Urhebervertragsrechts

Freiberufliche Künstler und Autoren sollen zukünftig für ihre kreative Leistung gerechter bezahlt werden. Eine entsprechende Reform des Urhebervertragsrechts passierte am 16.12.2016 den Bundesrat. Kernanliegen der Reform sei es, so die Länderkammer, dass Kreative ihren theoretisch bereits bestehenden Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können sollen.

Mehr Rechte für Kreative

Unter anderem erlaube das Gesetz, dass Autoren künftig die Exklusivrechte an einem Buch nach zehn Jahren zurückfordern können, wenn sie anderswo ein besseres Angebot erhalten. Neu eingeführt werde ein Auskunftsanspruch, mit dem Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Damit lasse sich einfacher prüfen, ob ihre Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Zudem gebe es ein neues Klagerecht für Verbände zur besseren Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern vor Gericht. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.

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