Mehr Rechte für Kreative
Unter anderem erlaube das Gesetz, dass Autoren künftig die Exklusivrechte an einem Buch nach zehn Jahren zurückfordern können, wenn sie anderswo ein besseres Angebot erhalten.
Neu eingeführt werde ein Auskunftsanspruch, mit dem Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Damit lasse sich einfacher prüfen, ob ihre Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Zudem gebe es ein neues Klagerecht für Verbände zur besseren Durchsetzung der Ansprüche von Urhebern vor Gericht. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung (Drs.-Nr.:
765/16) sowie die Beschlussdruksache (Drs.-Nr.:
765/16(B)) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
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Tolkmitt, Gemeinsame Vergütungsregeln - ein kartellrechtlich weiterhin ungedeckter Scheck, GRUR 2016, 564
Soppe, Reform des Urhebervertragsrechts aus Sicht der Presseverleger, ZUM 2015, 457
Kasten, Reform des Urhebervertragsrechts aus Sicht der Regisseure, ZUM 2015, 479
Hesse, Reform des Urhebervertragsrechts aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ZUM 2015, 460
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