Bundesrat unterstützt Neubemessung der Regelbedarfe für Asylbewerber

Der Bundesrat hat sich am 17.05.2019 zur geplanten Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes (BR-Drs. 178/19) geäußert, mit der die Bundesregierung die Regelbedarfe für Asylbewerber neu bemessen und weiterentwickeln möchte. Die Länder haben insoweit keine Änderungsvorschläge (BR-Drs. 178/19 (B)). Korrekturbedarf sehen die Länder allerdings an einer Regelung des Regierungsentwurfs, die Asylbewerbern während der Ausbildung eine lückenlose BAföG-Unterstützung gewähren soll.

Länder: BAföG sollten nur Asylbewerber mit Bleibeperspektive erhalten

Hier ist nach Ansicht der Länder sicherzustellen, dass nur bei ausbildungsrelevanten Duldungen Leistungen gewährt werden. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten hätten demnach keinen Leistungsanspruch, da sie nur eine geringe Bleibeperspektive in Deutschland haben. Außerdem will der Bundesrat vermeiden, dass bei der Aufstockung von BAföG-Leistungen einzelne Personengruppen bessergestellt werden.

Geplante Reform im Einzelnen

Den beabsichtigten Freibetrag für ehrenamtlich tätige Ausländer möchte der Bundesrat erweitern: Er soll auch für ehrenamtliche Tätigkeiten wie den Bundesfreiwilligendienst gelten. Die von der Bundesregierung vorgenommene Neufestsetzung passt die Asylbewerberleistungen stärker an die Sozialhilfe beziehungsweise die Grundsicherung für Arbeitssuchende an. Außerdem sollen die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus den bisherigen Geldleistungen herausgerechnet werden. Grund: Die Ausgaben hierfür übernehmen die Träger der Einrichtungen. Ebenfalls neu ist, dass die Leistungen an Asylbewerber in Sammelunterkünften geringer ausfallen. Die Bundesregierung erklärt die Kürzungen mit Synergieeffekten, die sich in Gemeinschaftsunterkünften ergeben. Nach den Neuberechnungen sinkt der Geldbetrag für Alleinstehende von derzeit 354 auf 344 Euro. Für Paare reduziert er sich von 318 auf 310 und für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren um einen Euro auf 275.

Aufhebung des Leistungsausschlusses für Asylbewerber und Geduldete

Um die Lücke in der Unterstützung studier- und ausbildungswilliger Asylbewerber sowie Geduldeter zu schließen, hebt der Gesetzentwurf den bisherigen Leistungsausschluss nach § 22 SGB XII für diesen Personenkreis auf.

Freibetrag für Ehrenamtliche

Mit dem Freibetrag für Ehrenamtliche möchte die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement von Ausländern wertschätzen und ihre Integration fördern. Geplant ist, dass sie bis zu 200 Euro der Ehrenamtspauschale anrechnungsfrei zusätzlich zu ihren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behalten dürfen.

Hintergrund: Vorgaben des BVerfG

Entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2012 müssen die Leistungen für Asylsuchende regelmäßig an die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst werden. Laut Gesetzentwurf wurden die Leistungen zuletzt 2015 angehoben. Der Versuch einer grundlegenden Neuregelung scheiterte 2016 im Bundesrat. Seitdem gelten die alten Leistungssätze fort.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dieser hat bereits am 16.05.2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Mai 2019.

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