Bundesrat gibt grünes Licht für Musterfeststellungsklage

Der Bundesrat hat am 06.07.2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt. Der Bundestag hatte ihre Einführung am 14.06.2018 beschlossen (BR-Drs. 268/18). Von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände können damit unter anderem auch die Betroffenen in der VW-Abgas-Affäre profitieren. Da deren Ansprüche Ende 2018 verjähren, sollen die Regelungen bereits am 01.11.2018 in Kraft treten. Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen, damit es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.

Klagerecht liegt bei Verbänden

Über die Musterfeststellungsklage können geschädigte Verbraucher in Deutschland erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen werden über eingetragene Verbraucherschutzverbände geführt. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben.

50 Betroffene müssen sich in Klageregister anmelden

Eine Musterfeststellungsklage ist dann möglich, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden. Helfen soll das neue Verfahren bei Massengeschäften wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten oder auch unfairen Vertragsklauseln.

Einige Forderungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf Änderungen vorgeschlagen, um das Verfahren insgesamt zu verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt und stattdessen eine gleichlautende Fraktionsinitiative verabschiedet. In seinem Beschluss griff er einige Vorschläge des Bundesrates auf. Hierzu gehört unter anderem eine Verkürzung des Instanzenzuges, um zügigere Verfahren zu ermöglichen. Auch die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zur Vermeidung von forum shopping geht auf eine Forderung der Länder zurück. Gleiches gilt für die Lockerung der strikten Vorgabe, wonach Verbraucher bei der Klageanmeldung zwingend den Betrag der Forderung angeben mussten.

Bundesregierung soll missbräuchlichen Abmahnungen entgegenwirken

Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergehen. Er soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind. Zum Hintergrund führen die Länder aus, dass seit Inkrafttreten der DS-GVO Ende Mai 2018 vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine fürchteten, dass Anwälte auf der Grundlage der neuen Datenschutzregeln eine Flut von Abmahnungen gegen sie lostreten. Die Regierungsfraktionen hätten deshalb um einen Kompromiss für eine entsprechende Regelung gerungen, die in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfließen sollte. Auf eine konkrete Klausel hätten sich CDU/CSU und SPD jedoch nicht einigen können.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2018.

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