Auch Abendspiele können im Freien übertragen werden
Fußballfans sollten die WM-Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden unter freiem Himmel verfolgen können. Gleichzeitig solle es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen.
Abwägung im Einzelfall
Die Ausnahmeregelung sei nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitere nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Sie entschieden im Einzelfall und sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.
Beispielhafte Gesichtspunkte der Abwägung
Neben dem Publikumsinteresse müssen beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Wie in den Vorjahren
Die Verordnung gehe auf einen Wunsch der Länder zurück. Diese verfügten über keine landesrechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutz-Ausnahmen. Durch die Verordnung werde nun bundesweit Rechtssicherheit geschaffen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und den Europameisterschaften 2008 und 2016 habe es vergleichbare Verordnungen gegeben.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und am 31.07.2018 wieder außer Kraft treten.