Bundesrat gibt grünes Licht für härtere Strafen für Wohnungseinbrüche

Bei Wohnungseinbrüchen greifen in Zukunft härtere Strafen. Am 07.07.2017 passierte dazu eine Gesetzesverschärfung den Bundesrat. Demnach soll für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Bislang sind hier Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in "minderschweren Fällen" drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen bis zu zehn Jahren reichen. Minderschwere Fälle soll es hier gar nicht mehr geben.

Vorratsdatenspeicherung nutzbar

Wohnungseinbrüche sollen außerdem mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch vorgesehen.

Speicherpflicht momentan ausgesetzt

Allerdings ist unklar, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht. Eigentlich wären Telekommunikationsanbieter ab dem 01.06.2017 verpflichtet gewesen, diese Daten zu speichern. Wegen offener Gerichtsverfahren dazu hatte die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht aber vorläufig ausgesetzt.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017 (dpa).

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