3G-Regel und Homeoffice
Ein neu gefasster § 28b IfSG führt die sogenannte 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Außerdem kehrt die Angebotspflicht für Homeoffice zurück: Beschäftigte sollen soweit wie möglich von zu Hause aus arbeiten können.
Sonderregeln für Krankenhäuser
Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, gilt zudem in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher. Krankenhäuser erhalten außerdem einen Versorgungsaufschlag für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen. Bis Ende März 2022 gelten die Sonderregelungen in der Pflege und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag weiter. Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld werden auf das Jahr 2022 ausgedehnt.
Höhere Strafen für gefälschte Testnachweise und Impfpässe
Wer Impfpässe fälscht, kann zudem künftig härter bestraft werden. Der Bundestagsbeschluss sieht Strafen für das unbefugte oder unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch vor, ebenso für unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen oder entsprechender Bescheinigungen sowie die Herstellung von Blankett-Impfausweisen.
Mehr Einschränkungen für Ungeimpfte...
Weiterhin möglich sind auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G). In den kommenden Wochen kommen somit vor allem auf Ungeimpfte weitere Einschränkungen zu. Sie sollen künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Die meisten Länder reißen diesen Schwellenwert schon jetzt.
...aber keine flächendeckende Schließungen
Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.
Kompromiss: Möglichkeit zur Nachbesserung in drei Wochen
Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade dieser Regelungen im Bundesrat gedroht: Der neue "Instrumentenkasten" schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien, das in weiten Teilen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden. Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst bereits am Donnerstagabend. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach sich gegen das Auslaufen der "Epidemischen Lage von nationaler Tragweite" - der derzeitigen Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen - am 25.11.2021 aus. Das sei ein "fatales Signal an die Bevölkerung". Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen.
Künftig entscheiden Landesparlamente
Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen in besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr künftig die Landesparlamente über viele Fragen entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen. Die Maßnahmen sind grundsätzlich bis 19.03.2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.
Kommt die Impflicht für Krankenhäuser und Pflegeheime?
Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden. Unterdessen hat Österreich entschieden, ab Montag in einen maximal 20 Tage dauernden Lockdown zu gehen und zum 01.02.2022 die allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus einzuführen.