Bundesrat spricht sich gegen zweistufiges europäisches Einlagensicherungssystem aus

Die Länder haben erhebliche Bedenken gegen das von der EU-Kommission vorgeschlagene neue gemeinsame Einlagensicherungssystem (Edis). Auch das nunmehr geplante zweistufige Vorgehen bedeute faktisch eine Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherung in voller Höhe. Eine solche lehnt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 24.11.2017 zur Kommissions-Mitteilung ausdrücklich ab.

Priorität sollte bei Risikoreduzierung in Banken liegen

Die Robustheit der Banken in den Mitgliedstaaten sei noch immer zu unterschiedlich, um mit der Einführung einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene zu beginnen, warnt der Bundesrat. Vor nächsten Überlegungen in Sachen Edis sollten alle erforderlichen Maßnahmen zur Risikoreduzierung in den Banken konsequent ergriffen und notleidende Kredite in den Bankenbilanzen abgebaut werden. Die primäre Verantwortung dabei trügen die Mitgliedstaaten und die Banken selbst.

Keine Anzeichen für Probleme in Deutschland

Darüber hinaus betonen die Länder, dass es in Deutschland derzeit keine Anzeichen für ein systemweites Problem durch notleidende Kredite gebe. Hierzu hätten nicht zuletzt die hohen Kreditvergabestandards des deutschen Bankensektors mit seiner Vielzahl an kleinen und mittelständischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken beigetragen. Dies müsse im Hinblick auf neue regulatorische Maßnahmen zum Abbau fauler Kredite berücksichtigt werden. Unnötige bürokratische Belastungen seien zu vermeiden. Sie würden allenfalls die Kreditvergabekapazität solider Banken einschränken. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Kommission.

Deckung der Verluste erst in einem zweiten Schritt

Nach der von der Kommission beabsichtigten zweistufigen Einführung des Sicherungssystems solle Edis erst einmal dafür genutzt werden, die Liquidität der bereits bestehenden nationalen Sicherungssysteme sicherzustellen. Die Gelder wären zurückzuzahlen. Erst in der zweiten Phase könnten über Edis auch die Bankenverluste auf nationaler Ebene gedeckt werden. Voraussetzung solle allerdings sein, dass bis dahin die Zahl fauler Kredite und anderer Risiken in Europas Bankbilanzen deutlich zurück gegangen ist. Mit dem neuen Vorschlag verfolge die Kommission die Absicht, die geplante Bankenunion bis 2019 voranzutreiben, erläutert der Bundesrat. In ihrer Mitteilung eröffne sie zudem neue Maßnahmen, um faule Kredite abzubauen und Geldinstitute dabei zu unterstützen, ihre Investitionen in Staatsanleihen zu diversifizieren.

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2017.

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