Bundesrat gegen zusätzliche Kontrolle des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Implantaten

Der Bundesrat kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Implantateregister ihre Befugnisse gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss erweitern möchte. In seiner am 17.05.2019 beschlossenen Stellungnahme (BR-Drs. 152/19 (B)) wendet er sich dagegen, dass das Bundesgesundheitsministerium per Verordnung Verfahrensgrundsätze des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ärztlichen Versorgung regeln will.

Länder gegen zusätzliche Befugnisse des Gesundheitsministeriums

Die Verordnungsermächtigung sei zu weitgehend und obsolet, heißt es in der Stellungnahme. Sie gefährde die unabhängige und allein auf den Erkenntnissen evidenzbasierter Medizin beruhende Bewertung medizinischer Behandlungsmethoden. Außerdem seien die einzelnen Bewertungsverfahren zu individuell, als dass sie über eine Verordnung pauschal geregelt werden könnten.

Bundesrat sieht Grenze der Rechtsaufsicht überschritten

Auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Gesundheitsministeriums über Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung neuer Behandlungsmethoden lehnen die Länder ab. Sie überschreite eindeutig die Grenze von Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht. Zudem bestehe keine Notwendigkeit für die zusätzliche Kontrolle.

An Implantateregister selbst kein Änderungsbedarf

Am geplanten Implantateregister selbst sieht der Bundesrat keinen Änderungsbedarf. Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität von Produkten ermöglichen. Hierfür werden Hersteller gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren. Außerdem werden Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden. Die zentrale Datensammlung übernimmt nach dem Gesetzentwurf das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert. Die Anschubfinanzierung erfolgt durch den Bund, der laufende Betrieb soll durch Entgelte finanziert werden.

Stellungnahme geht zunächst an Bundesregierung

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.

Redaktion beck-aktuell, 20. Mai 2019.