Bundesrat für Videoüberwachung in Schlachtbetrieben

Der Bundesrat drängt auf den Einsatz von Kameras auf Schlachthöfen, um die Einhaltung des Tierschutzes besser zu kontrollieren. Ein entsprechender Entschließungsantrag von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 69/19) erhielt am 15.03.2019 die erforderliche absolute Mehrheit (BR-Drs. 69/19 (B)).

Schlachthofbetreiber verpflichten

Danach soll die Bundesregierung Schlachthofbetreiber rechtlich verpflichten, Kameras zu installieren. Datenschutzrechtliche Aspekte und die Rechte der von der Überwachung betroffenen Personen müssten bei der Regelung selbstverständlich berücksichtigt werden, unterstrichen die Länder.

Behörden sollen Zugang bekommen

Bei ihren Überlegungen sollte die Bundesregierung alle geeigneten technischen Möglichkeiten wie 3-D-Visualisierung oder die automatische Auswertung mit künstlicher Intelligenz einbeziehen. Den Behörden sei der uneingeschränkte Zugriff auf die Überwachung einzuräumen. Für den Fall, dass die Überwachung mit europäischen Vorgaben nicht vereinbar ist, appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, sich für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts einzusetzen.

Weitere Maßnahmen gefordert

Außerdem ist es nach Ansicht der Länder erforderlich, die Betäubungsmethoden tierschutzgerecht weiterzuentwickeln und auf eine Abkehr von Akkordarbeit hinzuwirken. Zeitdruck sei häufig die Ursache für Tierschutzverletzungen, begründen sie ihre Forderung.

Bundesregierung kann Anliegen aufgreifen

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2019.