Bundesrat für Verschärfung des Waffenrechts

Der Bundesrat plädiert für eine Verschärfung des Waffenrechts. Mit einem am 02.03.2018 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Waffenbehörden vor der Erteilung eines Waffenscheins auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen dürfen.

Abfrage beim Verfassungsschutz

Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, begründeten die Länder ihren Vorstoß. Bislang prüften die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle, unterstreicht der Bundesrat. Aktuell haben zudem gewaltbereite „Reichsbürger“ für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.

Dritter Anlauf

Der Gesetzesentwurf werde nun über die geschäftsführende Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Damit bringe die Länderkammer das Thema bereits zum dritten Mal in den Bundestag ein: Bereits 2012 und 2014 habe sie gleichlautende Initiativen beschlossen. Beide Male seien diese jedoch mit Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018.

Mehr zum Thema