Der Bundesrat möchte die Ausnahmeregelungen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften um drei Jahre verlängern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/16502). Die Verlängerung ermögliche es den Gemeinden, auf einen anhaltenden Bedarf an der Unterbringung von Flüchtlingen weitere drei Jahre flexibler reagieren zu können, begründet der Bundesrat den Vorstoß. Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, die Meinungsbildung dazu sei innerhalb der Regierung noch nicht abgeschlossen.
Keine höheren Haushaltsausgaben
Der Bundesrat argumentierte im Entwurf weiter, dass "zudem zu berücksichtigen sei, dass in bestimmten Fällen ein Bauleitplanverfahren einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen könne". Die Fristverlängerungen betreffen § 246 Abs. 8 bis 17 BauGB. Die Sonderregelungen waren geschaffen worden, um schneller und flexibler auf den Bedarf an Flüchtlingsunterkünften reagieren zu können. Sie waren Ende 2019 außer Kraft getreten. Durch die Änderung sieht der Bundesrat keine entstehenden Haushaltsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden.
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2020.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.
19/16502) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
BVerwG, Bauplanungsrechtliche Begünstigung einer Flüchtlingsunterkunft,
BeckRS 2019, 4797
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerwG: Nur öffentlich verantwortete Flüchtlingsunterbringung bauplanungsrechtlich privilegiert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.02.2019, becklink 2012307
Neues Bauplanungsrecht soll Bau von Flüchtlingsunterkünften vereinfachen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.10.2014, becklink 1034990