Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung zur Rehabilitierung von Männern, die nach dem früheren § 175 StGB wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen verurteilt worden waren. Der Regierungsentwurf sieht die Aufhebung der Urteile sowie finanzielle Entschädigungen vor. Neben einem Pauschalbetrag von 3.000 Euro und weiteren 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr erlittener Freiheitsentziehung soll es auch eine Kollektiventschädigung geben: Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhält eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 Euro.
Bundesrat hatte immer wieder Rehabilitierung gefordert
Der Entwurf greift frühere Initiativen des Bundesrates auf: Bereits mehrmals hatten die Länder die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert, zuletzt im Jahr 2015 (BR-Drs. 189/15(B)).
Entschädigung erweiterten Personenkreises vorgeschlagen
In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf begrüßt der Bundesrat ausdrücklich den Vorschlag und bittet um Prüfung, ob die Entschädigungsregeln auf Personen erweitert werden können, die seinerzeit Opfer von staatlichen Ermittlungen oder Disziplinarmaßnahmen waren. Außerdem befürwortet er eine Zuständigkeitskonzentration beim Bundesamt für Justiz und Änderungen bei den Tilgungsvorschriften.
Abschließende Befassung des Bundesrates steht noch an
Der Bundestag hat bereits am 28.04.2017 in erster Lesung über den Regierungsentwurf beraten. Die Stellungnahme des Bundesrates wird in den nächsten Wochen zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung in das laufende Verfahren eingebracht. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.
§ 175 StGB Grundlage für Verfolgung Homosexueller unter Hitler
Der frühere § 175 StGB galt seit der Kaiserzeit. In verschärfter Fassung bildete er die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller in der NS-Zeit. In dieser Form bestand er noch bis Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik und in veränderter Version auch in der DDR fort. Auch nach der Abschaffung des Straftatbestands behielten die früheren Schuldsprüche ihre Rechtskraft. Dies soll nun verändert werden.
Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2017.
Zum Thema im Internet
Die Entschließung des Bundesrates aus dem Jahr 2005 (BR-Drs. 189/15 (B)) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten der Länderkammer.
Gleiches gilt für den aktuellen Gesetzentwurf der Regierung (BR-Drs. 262/17) und die Stellungnahme der Länder hierzu (BR-Drs. 262/17 (B)).
Aus der Datenbank beck-online
Hopfauf, Zur Verfassungsmäßigkeit einer Legislativaufhebung von § 175 StGB-Strafurteilen, ZRP 2017, 93
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