Die Videoüberwachung von Einkaufszentren, Sportplätzen und des öffentlichen Nahverkehrs könnte bald alltäglicher werden. Der Bundesrat hat am 31.03.2017 ein Gesetz gebilligt, das den Einsatz von Überwachungskameras an öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des ÖPNV erleichtert.
Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen
Zwar wird es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für beziehungsweise gegen Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.
Parlamentarische Beratung ohne Einwände
Der Bundestag hat das Vorhaben der Bundesregierung unverändert beschlossen. Auch der Bundesrat hatte im ersten Durchgang keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 31. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes (BR-Drs. 197/17) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrats.
Aus dem Nachrichtenarchiv
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