Bundesrat für mehr Tierschutz auf internationalen Transporten

Der Bundesrat fordert mehr Tierschutz auf langen Transporten in Drittländer und appelliert in einer am 07.06.2019 gefassten Entschließung (BR-Drs. 213/19 (B)) an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die europäischen Tierschutzanforderungen auch in die EU-Veterinärbescheinigungen mit Drittländern aufgenommen werden.

Tierschutzrelevante Informationen sammeln

Ferner soll die Bundesregierung prüfen, wie tierschutzrelevante Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Vorort-Behörden zur Verfügung gestellt werden können. Auch hält die Länderkammer eine Änderung der EU-Tiertransportverordnung für erforderlich.

Echtzeitzugang zu Navigationsdaten und Notfallplan

Dazu sollte nach Ansicht der Länderkammer der Echtzeitzugang zu den Navigationsdaten Voraussetzung für die Abfertigung eines Transportes sein. Auch ein Notfallplan müsse vorgeschrieben werden. Weiter bitten die Länder die Bundesregierung, sich für Kontaktstellen in Drittländern sowie schnellere Grenzabfertigungen einzusetzen. Darüber hinaus soll sie prüfen, ob Verstöße gegen die Verordnung bußgeldbewehrt sind.

Langfristiges Ziel: Verzicht auf lange Transporte

Mittel- bis langfristig sei es notwendig, auf lange Beförderungen zu verzichten, heißt es in der Entschließung. Zuchtorganisationen sollten die Möglichkeit prüfen, Samen und Embryonen zu verschicken. Zu überlegen sei auch, ob sich Amtsärzte, die Tiertransporte in Drittländer ohne ausreichende Tierschutzstandards genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können.

EU-Kommission und Rat sollen befasst werden

Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Thema "Tiertransporte in Drittländer“ in der EU Kommission und im Europäischen Rat vorzubringen, damit die vom EU-Parlament im Februar 2019 dargelegten Mängel abgestellt werden, Tierschutzaudits stattfinden und Transportrouten und Versorgungsstationen kontrolliert und zertifiziert werden. Die Bundesratsentschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, die nun darüber entscheiden muss, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2019.

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