Eigenes Strafzumessungskriterium
Durch die gesetzliche Klarstellung, dass antisemitische Motive zu einer Strafschärfung führen, käme deutlich zum Ausdruck, dass sich die Gesellschaft schützend vor die jüdischen Opfer stellt. Angesichts der Häufigkeit antisemitischer Straftaten und der historischen Verantwortung Deutschlands sei das erforderlich, begründet der Bundesrat seine Initiative. Bisher werden antisemitische Beweggründe lediglich unter dem Oberbegriff "menschenverachtend" bei der Strafzumessung bewertet.
Hintergrund: Attentat von Halle
Einen aktuellen Bezug hat der Gesetzentwurf durch den antisemitisch motivierten Anschlag auf die Synagoge von Halle, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren.
Entscheidung liegt beim Bundestag
Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zu Entscheidung vor. Wann dieser sich damit beschäftigt, steht noch nicht fest, es gibt dafür keine verbindlichen Fristen.