Der Bundesrat befürwortet den Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei. In seiner Sitzung vom 10.02.2017 äußerte er keine Bedenken gegen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 790/16). Die Bodycams sollen eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglichen und die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamten minimieren.
Aufzeichnung von Telefongesprächen soll ausgebaut werden
Geplant ist auch der Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung mehr Erfolg bei der Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen, vor allem in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen auszubauen. Dies sei erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können und so der Bundespolizei die Strafverfolgung zu erleichtern.
Abschließende Befassung des Bundesrates steht noch aus
Der Bundestag hat bereits am 27.01.2017 in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in seine Fachausschüsse überwiesen. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.
Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 790/16) und die Stellungnahme der Länder hierzu (BR-Drs. 790/16 (B)) finden Sie als pdf-Dateien auf den Seiten der Länderkammer.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Koalition einig über weite Teile des neuen Sicherheitspakets, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.11.2016, becklink 2004900
Aus der Datenbank beck-online
Rose, "Smart Cams" im öffentlichen Raum, ZD 2017, 64
Nink/Wenzel/Martini, Bodycams zwischen Bodyguard und Big Brother, NVwZ 2016, 1772