Der Bundesrat möchte Fluggesellschaften verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben auf dem Flugticket zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Bundesrat schlägt nun dem Bundestag mit einem Gesetzentwurf eine entsprechende Änderung des Flugsicherheitsgesetzes vor.
Identität der Passagiere nicht gesichert
Die Länder warnten vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht. Gebe jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und werde vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibe die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.
Vorbild Frankreich
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien seien Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht zunächst zur Stellungnahme an die Bundesregierung. Diese legt anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vor.
Redaktion beck-aktuell, 21. September 2018.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen (Drs.-Nr.: 321/18) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
OVG Berlin-Brandenburg, Zwangsgeldfestsetzung, Luftfahrtunternehmen, Reisepass, Lichtbild, Aufenthaltstitel, BeckRS 2016, 46860
EGMR, Sicherheitskontrolle am Flughafen, NVwZ 2014, 1440
Aus dem Meldungsarchiv
VG Braunschweig: Deutsche Airlines müssen Sicherheitsmaßnahmen an ägyptischen Flughäfen verbessern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.07.2017, becklink 2007283