Der Bundesrat fordert eine Verschärfung des Waffenrechts: Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollen grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 20.09.2019 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen in nationales Recht dient.
Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiösen Fanatikern könnte so leichter der Waffenschein entzogen oder gar nicht erst erteilt werden, so die Ländervertretung.
Regelabfrage und Regelvermutung
Waffenbehörden sollen nach den Plänen des Bundesrats künftig immer eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen, um die Zuverlässigkeit eines Antragstellers umfassender als bisher zu überprüfen. Bislang holen die Behörden Auskünfte beim Bundeszentralregister, bei den zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern und den örtlichen Polizeidienststellen ein. Stelle sich heraus, dass eine Person vom Verfassungsschutz beobachtet wird, solle sie grundsätzlich keine Erlaubnis zum Umgang mit Waffen erhalten. Diese gesetzliche "Unzuverlässigkeitsvermutung" soll nach der geplanten Neuregelung allerdings im Einzelfall widerlegbar sein.
Forderung nicht neu
Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat bereits am 02.03.2018 einen Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drs. 39/18 (B)) und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat bislang noch nicht über den Vorschlag entschieden.
Redaktion beck-aktuell, 23. September 2019.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 02.03.2019 (BR-Drs.39/18 (B)) finden Sie auf der Internetseite des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
Gerster, Neuere Gesetzgebung zum Waffenrecht in der EU und in Deutschland, GSZ 2018, 18
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat für Verschärfung des Waffenrechts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.03.2018, becklink 2009227