Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen unverzüglich zu verbieten. Außerdem solle der bis 2023 angekündigte schrittweise Totalverzicht auf Glyphosat umgehend geregelt werden. Hierzu hat die Länderkammer am 11.10.2019 einen entsprechenden Entschließungsantrag verabschiedet.
Länder: Bundesregierung soll nur nicht-chemische Pestizide zulassen
Darin bitten die Länder die Bundesregierung weiter, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Dabei solle sie nur noch nicht-chemisch-synthetische Mittel zulassen. Ihre Wirksamkeit sei völlig ausreichend. Geprüft werden müsse auch, inwieweit an öffentlichen Verkehrsflächen alternative Anwendungsmethoden schnellstmöglich zum Einsatz kommen.
Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2019.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Länder: Einsatz von Glyphosat so schnell wie möglich beenden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.04.2018, becklink 2009760
Europaparlament fordert Glyphosat-Verbot bis 2022, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.10.2017, becklink 2008142