Bundesrat fordert Umsetzung der EU-Regeln zum Führerscheinumtausch

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die zwingenden EU-Vorgaben zum Umtausch alter Führerscheine in EU-Plastikkarten bis 2033 in der Praxis effektiv umzusetzen. 

Umtausch alter Papierführerscheine nach Stufenplan

Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, fordert der Bundesrat einen gestaffelten Umtausch der Führerscheindokumente nach einem differenzierten Stufenplan: Die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt worden sind, sollen ab 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen umgetauscht werden – beginnend mit dem Jahrgang 1953. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit. Für die circa 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss den Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

Engpässe und lange Wartezeiten vermeiden

Ziel ist es laut Bundesrat, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, da ab diesem Zeitpunkt auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit verlieren und erneuert werden müssen. Die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden in die Lage versetzen, die ungeheure Masse an Dokumenten zu bewältigen und lange Wartezeiten für die Bürger zu vermeiden.

Bundesrat betont: Fahrerlaubnis bleibt unberührt

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht – die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich gölten weiterhin unbefristet. Beim Umtausch erfolge also keine neue Prüfung. Der Bundesrat bedauert, dass die Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend über die zwingenden EU-Vorgaben informiert wurde. Er bittet die Bundesregierung, dies umgehend nachzuholen.

Zustimmung zu Änderungen bei Führerscheinprüfung nur bedingt erteilt

Die Forderung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch ist Bedingung für die Zustimmung des Bundesrates zu einer Regierungsverordnung (BR-Drs. 600/18) mit eher technischen Anpassungen bei der Führerscheinprüfung: Sie soll durch einen Fahraufgabenkatalog und ein elektronisches Prüfprotokoll optimiert werden, um die Sicherheit der Fahranfänger zu erhöhen. Setzt die Bundesregierung den Fristenplan zum Führerscheinumtausch um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2019.

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