Bundesrat fordert Sonderregelungen bei EU-Handelsliberalisierung

Bei der von der Europäischen Union geplanten Handelsliberalisierung fordert der Bundesrat eine Beachtung der hohen europäischen Schutzstandards in verschiedenen Bereichen. In besonders sensiblen Bereichen halten die Länder Sonderregelungen und gegebenenfalls auch handelspolitische Schutzinstrumente für erforderlich. Dies geht aus ihrer Stellungnahme vom 15.12.2017 (BR-Drs. 649/17 (B)) zu einer entsprechenden Mitteilung der Europäischen Kommission (BR-Drs. 649/17) hervor.

Bundesrat hält besonders sensible Bereiche für schutzbedürftig

Zwar sei zu begrüßen, dass sich die EU-Kommission für eine offene Handelspolitik auf der Grundlage eines fairen und nachhaltigen Freihandels einsetzt. Dies sei vor allem in Zeiten zunehmenden Protektionismus ein wichtiges Zeichen, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Zugleich betont er aber, dass bei einer Handelsliberalisierung die hohen europäischen Umwelt-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialschutzstandards zu berücksichtigen seien und der Schutz für Herkunftsbezeichnungen gewahrt bleiben müsse. In besonders sensiblen Bereichen halten die Länder Sonderregelungen und gegebenenfalls auch handelspolitische Schutzinstrumente für erforderlich. Konkret fordern sie, dass das Ziel einer EU-weit flächendeckenden Landwirtschaft nicht durch Handelsliberalisierungen gefährdet werden dürfe.

Transparenz bei neuen Handelsabkommen gefordert

Bedenken hat der Bundesrat gegen die Absicht der Kommission, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen zu bilateralen Freihandelsabkommen aufzunehmen. Gerade Neuseeland verfüge über erhebliche Wettbewerbsvorteile bei der Milchproduktion. Die Bundesregierung solle sich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Außenschutz für sensible Produkte aufrechterhalten wird. Wichtig sei auch, die Auswirkungen eines Zollabbaus auf die Land- und Ernährungswirtschaft vor Eintritt in Verhandlungen zu neuen Freihandelsabkommen transparent zu machen.

Kommissionvorschläge für freien Handel und offene Märkte

In ihrer Mitteilung schlägt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen zur Stärkung eines freien Handels und offener Märkte vor. Der globale Handel leiste einen wesentlichen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der EU, heißt es zur Begründung. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hingen an den europäischen Ausfuhren. Neben der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und neuer Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland schlägt sie einen multilateralen Gerichtshof zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor. Darüber hinaus plant die Kommission, bei Handelsabkommen eine beratende Gruppe einzurichten. Sie soll sich aus Experten unterschiedlicher Interessengruppen zusammensetzen und den Verhandlungsführern und politischen Entscheidungsträgern zur Seite stehen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Dezember 2017.