Angesichts der zahlreichen Auffahrunfälle durch Lkw besonders auf Bundesautobahnen in jüngster Zeit fordert der Bundesrat eine Modernisierung und Erweiterung der Regelungen zu Notbremsassistenten. Diese Systeme müssten permanent verfügbar sein, heißt es in einer Entschließung, die er am 08.06.2018 beschlossen hat (BR-Drs. 138/18).
Regelungen bleiben hinter technischen Möglichkeiten zurück
Ausdrücklich kritisieren die Länder, dass die gesetzlichen Anforderungen an Notbremsassistenten mittlerweile weit hinter den technischen Möglichkeiten liegen, Zusammenstöße mit stehenden Vorausfahrzeugen zu vermeiden. Die europäischen Vorgaben müssten deshalb dringend angepasst werden. Außerdem appellieren sie an die Bundesregierung, bundesweit eine Verhaltensvorschrift einzuführen, die das Abschalten der Notbremsassistenz-Systeme (AEBS) für unzulässig erklärt.
Kollisionswarnung durch Abstandswarnung ergänzen
Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die weiterhin notwendige Übersteuerbarkeit der AEBS-Bremsfunktion nur durch bewusste Fahrer-Aktion zulässig ist und die Kollisionswarnung um eine zeitlich vorgelagerte Abstandswarnung ergänzt wird. Verbesserungsbedürftig sei auch die Identifikation von kollisionsrelevanten Fahrzeugen. Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.
Erneute Aufforderung an die Bundesregierung
Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits 2016 aufgefordert, sich bei der Kommission für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben zu den Notbremssystemen einzusetzen (vgl. BR-Drs. 676/16). Die Bundesregierung hielt entsprechende Schritte damals jedoch für nicht erforderlich.
Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2018.
Zum Thema im Internet
Die Entschließung des Bundesrates (BR-Drs. 138/18) ist auf den Seiten der Länderkammer als odf-Datei verfügbar. Gleiches gilt für die von den Ländern bereits 2016 getroffene Entschließung (BR-Drs. 676/16).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat setzt sich für mehr Verkehrssicherheit ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.11.2016,
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