Bundesrat fordert Nachbesserungen an geplanter Novelle des Städtebaurechts

Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen an den Regierungsplänen (BR-Drs. 806/16) zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und zum Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten oder Gewerbegebieten. Dies geht aus seiner Stellungnahme (BR-Drs. 806/16 (B)) hervor, die er am 10.02.2017 beschlossen hat.

Regierungsentwurf: Neuer Baugebietstyp "Urbane Gebiete" geplant

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" den Kommunen mehr Spielraum einräumen, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Dazu soll in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" eingeführt werden, um es den Kommunen zu ermöglichen, künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen und Gebäude als Wohnraum zu nutzen. Dabei folge das urbane Gebiet dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.

Regelungen zu Ferienwohnungen sollen "Rollladen-Siedlungen" begrenzen

Darüber hinaus soll mit dem Entwurf insbesondere das Städtebaurecht an die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU angepasst werden. Dabei gehe es unter anderem um die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Erstellung des UVP-Berichts. Außerdem regelt der Entwurf die Bedingungen für Zweit- und Ferienwohnungen insbesondere in touristisch geprägten Regionen neu, um "Rollladen-Siedlungen" zu begrenzen.

Bundesrat fordert besseren Schutz für vorhandene Wohnquartiere

Der Bundesrat schlägt in seiner umfangreichen Stellungnahme zahlreiche Änderungen am geplanten Gesetz vor. Er setzt sich unter anderem dafür ein, vorhandene Wohnquartiere und deren Bewohnerstruktur insbesondere bei der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum wirksamer zu schützen.

Weiterer Nachbesserungsbedarf

Weiteren Verbesserungsbedarf sehen die Länder beim geplanten zentralen Internetportal für die ortsüblichen Bekanntmachungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, beim beschleunigten Verfahren für Vorhaben im Außenbereich, beim passiven Schallschutz gegen Gewerbelärm und bei den vorgesehenen Sanktionen für die zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung.

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2017.

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