Bundesrat fordert mehr Rechte für Transsexuelle

Der Bundesrat setzt sich für die Rechte transsexueller Personen ein. In einer am 02.06.2017 gefassten Entschließung forderte er die Bundesregierung auf, das geltende Transsexuellengesetz aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Wichtig sei insbesondere, die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu stärken.

Mangel an gesellschaftlicher Akzeptanz für andere Geschlechtsidentitäten

In Deutschland werde bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gebe - sogenannte Inter- und Transsexualität beziehungsweise Transidentität. Der Bundesrat zeigte auf, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangele, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer würden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.

Begutachtungspflicht vor Namensänderung soll abgeschafft werden

Die Länder wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen. Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Entschließung des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wie schnell diese sich mit den Forderungen befasst, ist offen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2017.

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