Mangel an gesellschaftlicher Akzeptanz für andere Geschlechtsidentitäten
In Deutschland werde bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gebe - sogenannte Inter- und Transsexualität beziehungsweise Transidentität. Der Bundesrat zeigte auf, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangele, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer würden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.
Begutachtungspflicht vor Namensänderung soll abgeschafft werden
Die Länder wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen. Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Entschließung des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wie schnell diese sich mit den Forderungen befasst, ist offen.