Bundesrat hält vorgesehene Entschädigungen für unzureichend
Die geplanten bundeseinheitlichen Entschädigungssätze im Fall von Ernteverboten hält der Bundesrat für ungeeignet, da sie den regional unterschiedlichen natürlichen und strukturellen Produktionsverhältnissen in Deutschland nicht gerecht werden. Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest schlägt er Erleichterungen für den Einsatz von Jagdhunden bei Bewegungsjagden vor, da diese deutlich zur Reduktion der hohen Schwarzwildbestände beitragen könnten.
Behörden sollen schneller reagieren können
Mit den beabsichtigten Änderungen des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes möchte die Bundesregierung Behörden in die Lage versetzen, schneller zu reagieren, wenn die Tierseuche eingeschleppt wird und ausbricht. So soll es unter anderem leichter möglich sein, ein Gebiet absperren zu lassen und den Personen- und Fahrzeugverkehr örtlich zu begrenzen. Auch die Verhängung eines landwirtschaftlichen Nutzungsverbots von Flächen wird vereinfacht, wenn es das Ziel verfolgt, die Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden. Zudem sollen Behörden schneller eine vermehrte Suche nach toten Wildschweinen anordnen und die Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten verstärken können, um Infektionen gesunder Tiere zu verhindern.
Entschädigungen vorgesehen
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Entschädigungsregelungen, die beispielsweise bei einem Ernteverbot greifen. Den Ländern behält er vor, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festzulegen.