Bundesrat fordert Kennzeichnungspflicht für Social Bots

Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung, für mehr Transparenz und klare Regeln auf digitalen Märkten zu sorgen. In einer am 23.11.2018 gefassten Entschließung regt er Maßnahmen an, um Datenmissbrauch sowie die Verbreitung von Falschinformationen zu bekämpfen. Unter anderem fordern die Länder eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots, also für Programme, die automatisch Inhalte in soziale Netzwerke einstellen und zur gezielten Meinungsmanipulation eingesetzt werden. Die Verbreitung falscher, teils manipulativer Informationen über soziale Netzwerke beeinflusse gesellschaftliche und politische Willensbildungsprozesse, warnt der Bundesrat.

Bundesrat will persönliche Daten besser schützen

Soziale Netzwerke spielten in der täglichen Kommunikation für viele Menschen eine immer größere Rolle, erläutern die Länder. Die Nutzung sozialer Plattformen im Internet sei allerdings nur durch Preisgabe persönlicher Daten der Nutzer möglich, sorgt sich der Bundesrat. Skandale wie der von Cambridge Analytica hätten jüngst gezeigt, wie schutzlos User im Netz sind. Hier müsse die Bundesregierung tätig werden.

Länder halten strengere Regulierung sozialer Netzwerke für erforderlich

Für soziale Netzwerke sei es oftmals lukrativer, Regeln nicht einzuhalten, da die Strafen geringer als die Gewinne ausfallen. Daher fordere der Bundesrat eine deutlich striktere Regulierung, Aufsicht und Kontrolle auf Basis nationaler und europäischer Vorschriften.

Bundesrat regt Maßnahmen zu "datensparsamer" Agitation an

Darüber hinaus setzt der Bundesrat sich dafür ein, dass marktbeherrschende soziale Netzwerke grundsätzlich datensparsam agieren und personenbezogene Daten nur noch anonymisiert oder gar nicht verwenden. Die Daten-Ethikkommission des Bundes solle entsprechende Maßnahmen prüfen und Umsetzungsvorschläge vorlegen.

Keine festen Fristen für Bundesregierung

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2018.

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