Ausdehnung des Schutzbereichs
Der Entwurf des Bundesrates nimmt vor allem kommunalpolitisch und ehrenamtlich engagierte Personen in den Blick – diese sind seiner Ansicht nach bisher noch nicht ausreichend geschützt. Nach den vorgeschlagenen Neuregelungen sollen die Strafverfolgungsbehörden Hetze gegen alle im politischen Leben stehenden Personen verfolgen – unabhängig davon, ob sie kommunal, regional, bundes- oder europaweit tätig sind. Ein gesonderter Strafantrag des Betroffenen wäre nicht mehr erforderlich.
Höhere Strafen bei Angriffen in Sozialen Netzen
Wer Personen öffentlich mit der Begehung von Verbrechen drohe, muss nach dem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Erfolgt die Bedrohung gegenüber einer im politischen Leben des Volkes stehenden Person, schlagen die Länder eine erhöhte Strafe von bis zu fünf Jahren vor.
Hintergrund: Zunahme politisch motivierter Gewalt und Hetze
Zur Begründung ihrer Initiative verweisen sie auf den zunehmenden Anstieg politisch motivierter Gewalt, sowie beleidigender und verleumderischer Hetze in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Politiker, die in der Öffentlichkeit stehen, seien besonders betroffen. Die weltweite Verbreitung solcher Repressalien müsse konsequenter und entschlossener geahndet werden, betont der Bundesrat. Aktuellen Bezug hat die Initiative durch die jüngste Debatte um hetzerische Postings gegen Renate Künast erhalten.