Bundesrat fordert höhere Strafen für Hatespeech

Der Bundesrat möchte Politiker besser vor Hass und Verleumdung im Internet und den Sozialen Medien schützen. Er fordert höhere Strafen und eine bessere Verfolgung der Delikte. Am 29.11.2019 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 419/19 (B)) in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Ausdehnung des Schutzbereichs

Der Entwurf des Bundesrates nimmt vor allem kommunalpolitisch und ehrenamtlich engagierte Personen in den Blick – diese sind seiner Ansicht nach bisher noch nicht ausreichend geschützt. Nach den vorgeschlagenen Neuregelungen sollen die Strafverfolgungsbehörden Hetze gegen alle im politischen Leben stehenden Personen verfolgen – unabhängig davon, ob sie kommunal, regional, bundes- oder europaweit tätig sind. Ein gesonderter Strafantrag des Betroffenen wäre nicht mehr erforderlich.

Höhere Strafen bei Angriffen in Sozialen Netzen

Wer Personen öffentlich mit der Begehung von Verbrechen drohe, muss nach dem Gesetzentwurf mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Erfolgt die Bedrohung gegenüber einer im politischen Leben des Volkes stehenden Person, schlagen die Länder eine erhöhte Strafe von bis zu fünf Jahren vor.

Hintergrund: Zunahme politisch motivierter Gewalt und Hetze

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen sie auf den zunehmenden Anstieg politisch motivierter Gewalt, sowie beleidigender und verleumderischer Hetze in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter. Politiker, die in der Öffentlichkeit stehen, seien besonders betroffen. Die weltweite Verbreitung solcher Repressalien müsse konsequenter und entschlossener geahndet werden, betont der Bundesrat. Aktuellen Bezug hat die Initiative durch die jüngste Debatte um hetzerische Postings gegen Renate Künast erhalten.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zu Entscheidung vor. Wann dieser sich damit beschäftigt, steht noch nicht fest, es gibt dafür keine verbindlichen Fristen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019.

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